Tierisch gut abgesichert

Etwa 34 Millionen Haustieren lebten 2019 in den deutschen Haushalten, dabei ist die Katze mit rund 14,7 Millionen Vertretern das beliebteste Haustier in Deutschland (Quelle: Statista). In diesem Blogeintrag möchten wir näher darauf eingehen, welche Absicherungsmöglichkeiten es für Haustiere gibt, wie sich diese unterscheiden und auf was man achten sollte.

 

Haftpflicht

Gemäß §833 BGB ist jeder Tierhalter dazu verpflichtet, den Schaden den das eigene Tier einem Dritten zufügt zu ersetzen. Die wichtigste Frage die sich jeder Tierhalter deshalb stellen sollte ist: „Welche Absicherung besteht für Schäden die mein Tier einem Dritten zufügt?“. Die Antwort hierzu hängt davon ab, um welche Tierart es sich handelt.

Für Schäden durch Katzen, Nager und andere Kleintiere besteht i.d.R. Versicherungsschutz über die eigene Privathaftpflicht. Hierbei sollte man – insbesondere als Mieter – darauf achten, dass auch Schäden an gemieteten Immobilien (eigene Wohnung und auch Ferienwohnungen) abgedeckt sind.

Die Mitversicherung exotischer Tiere wie z.B. Spinnen, Skorpione und Schlangen ist ebenfalls über die Privathaftpflicht möglich, allerdings nicht bei jedem Anbieter. Teilweise werden hierbei sogar die Kosten für das Wiedereinfangen, entlaufener mitversicherter Tiere übernommen.

Für Hunde und Reittiere (Pferde, Esel, etc.) besteht üblicherweise kein Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht,  hier ist der Abschluss einer eigenständigen Tierhalterhaftpflicht notwendig. Der Beitrag richtet sich hierbei nach Anzahl und teilweise auch der Art der Tiere. Die Absicherung bestimmter Hunderassen wie z.B. American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, ist bei den meisten Anbietern nur auf Anfrage möglich.


Absicherung der Krankheitskosten

Die meisten Tierhalter wünschen sich nur das Beste für Ihr Tier und scheuen deshalb auch keine Kosten wenn eine tierärztliche Behandlung wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nötig ist. Da sich die Kosten aber schnell zu mehreren Tausend Euro summieren können, bietet die Versicherungsbranche seit einigen Jahren die Möglichkeit eine Tier-OP- bzw. Tierkranken-Versicherung für Katzen, Hunde und Pferde abzuschließen.

 

Tier-OP-Versicherung

Die Tier-OP-Versicherung übernimmt die tierärztlichen Behandlungskosten, wenn das versicherte Tier operiert werden muss. Je nach Tarif gilt der Versicherungsschutz nur für OPs nach einem Unfall oder auch bei Krankheit.

Beispiel aus der Praxis: Ein Deutscher Schäferhund musste aufgrund eines Tumors operiert und anschließend stationär behandelt werden. Die Gesamterstattung des Versicherers belief sich auf 11.523,-€.

 

Tierkranken-Versicherung

Die Tierkranken-Versicherung leistet sowohl für Operationen, als auch für ambulante Behandlungen die aufgrund einer Veränderung des Gesundheitszustands erfolgen. Neben den Behandlungskosten sind hierbei auch die Kosten für Arzneimittel, für Labor- und Röntgendiagnostik und die Unterbringungskosten bei Klinikaufenthalten abgedeckt. Manche Tarife  bezuschussen außerdem bestimmte Prophylaxe-Maßnahmen wie z.B. Zahnsteinentfernung, Wurmkuren und Impfungen.


Leistungsunterschiede

Bei der Auswahl des jeweiligen Tarifs sollten Sie auf einige Leistungsinhalte achten, damit es im Leistungsfall nicht zu bösen Überraschungen kommt.

Positivliste

Je nach Tarif übernimmt der Versicherer nur die Kosten für bestimmte Krankheitsbilder bzw. schließt bestimmte Operationen aus. Wir empfehlen deshalb im Vorfeld zu prüfen, welches Leistungsspektrum der jeweilige Tarif bietet und ob bestimmte rassentypische Operationen ausgeschlossen sind (z.B. Hüftdysplasie beim Schäferhund).

Gebührensätze

Sowohl in der Humanmedizin, als auch in der Veterinärmedizin gibt es eine Gebührenordnung, auf dessen Grundlage die durchgeführten Behandlungen abgerechnet werden. Gestaltet sich eine Behandlung jedoch schwieriger als normalerweise üblich, kann der Veterinär einen höheren Gebührensatz verlangen. Die Höhe des versicherten Gebührensatzes lässt sich bei vielen Tarifen individuell absichern. Ist der abgesicherte Gebührensatz jedoch niedriger als der vom Tierarzt in Rechnung gestellte, wird nur der versicherte Gebührensatz erstattet.

Höchstentschädigung

Manche Tarife legen eine Höchstentschädigung je Behandlung bzw. je Versicherungsjahr fest. Übersteigen die Behandlungskosten diese Limit, tragen Sie die darüber hinausgehenden Kosten selbst.

Selbstbehalt

Bei den meisten Tarifen haben Sie die Möglichkeit einen Selbstbehalt zu vereinbaren, welchen Sie im Leistungsfall selbst tragen müssen. Da die Beitragsersparnis teilweise größer ist als der angewählte Selbstbehalt, kann dies eine gute Möglichkeit sein um den Beitrag zu senken.

Wartezeiten

Oftmals gibt es Wartzeiten für bestimmte Behandlungen, weshalb der Abschluss des Vertrages beim Verdacht auf eine bestimmte Erkrankung häufig zu spät ist. Wenn also eine grundsätzliche Absicherung gewünscht ist, sollte der Abschluss zeitnah erfolgen.

 

Wenn Sie Ihre/n Vierbeiner absichern möchten, besuchen Sie gerne unsere Produktinformationsseite zur Tierhalterhaftpflicht und Tierkranken-Versicherung oder kommen Sie direkt auf uns zu. Wir beraten Sie gerne ausführlich und finden auch für Sie den passenden Tarif.