Unternehmensversicherungen – Teil II: Werte und Waren sichern

So gut wie jedes kleine oder mittelständische Unternehmen (KMU) muss investieren, um eine Basis für die eigene Geschäftstätigkeit zu haben bzw. das eigene Gewerbe ausüben zu können. Dazu zählen zum einen Büroausstattung, wie EDV, Telefonanlagen und Server, genauso wie Fertigungsmaschinen (wie CNC-Fräser, Drehbänke,…) Schankanlagen und Möbel in Gaststätten, medizinische Geräte in Arztpraxen oder unser aller tägliche Begleiter wie Smartphone/Iphone, Laptop, Tablet usw.

Auf der anderen Seite kommen je nach Art der unternehmerischen Tätigkeit  noch Material oder Lagerware und Vorräte, welche weiterverkauft oder weiterverarbeitet werden. Auch hier kommen abhängig von Rohstoffpreisen, Güte des Vorprodukts schnell hohe Werte zusammen.

Nun stellt sich die Frage, was passiert wenn es im Schreinerei-Betrieb brennt, die Sprinkleranlage in einem Elektrofachgeschäft aufgrund eines Defektes angeht hat oder in einem Bekleidungsgeschäft eingebrochen wird?

In allen Fällen ist mit einem hohen materiellen Schaden zu rechnen, der sogar die Existenz eines Betriebes kosten kann. Die zweite Frage die sich stellt ist wie es nach einem Großschaden weitergeht? Viele Kosten für Mieten, Gehälter, Kredite und Versicherungen laufen weiter; dazu kommt der entgangene Gewinn.

Etwas konkreter gesagt ist die Inhaltsversicherung die Unternehmensversicherung, die Ihr Anlage- und Umlaufvermögen absichert. Dazu gehören also neben der Geschäftsausstattung und Lagerware auch Ausstellungsstücke, Musterkollektionen, sowie fertige und halbfertige Produkte. Den Umfang des Versicherungsschutzes können Sie relativ frei festlegen – es gibt also über die Feuerversicherung, den Schutz gegen Leitungswasser, Sturm- und Hagelschäden, sowie der Elementarschadenversicherung noch weitere Möglichkeiten hier den für sie maßgeschneiderten Versicherungschutz herzustellen.

Die vorher beannten Szenarien lassen sich nach einer sauberen Wertermittlung über eine gewerbliche Inhaltsversicherung (oder auch Geschäftsinhaltsversicherung), sowie eine Betriebsunterbrechung darstellen. Speziell bei der Betriebsunterbrechung gibt es abhängig von der Produktvariante unterschiedliche Abstufungen und Haftzeiten, denen je nach Art des Betriebes Rechnung getragen werden muss. Letztlich ist die Inhaltsversicherung nichts anderes wie die Hausratversicherung für den Gewerbebetrieb und aufgrund der oft hohen Investitionssummen ein absolutes „must-have“ zur Absicherung von Werten und Waren. Auch hier spielt das Thema große Fahrlässigkeit bzw. der Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit eine gewichtige Rolle bzw. stellt ein hohes Risiko dar, welches immer bestmöglich für den Unternehmer geregelt sein sollte.

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