Produkthaftung – die unterschätzte Gefahr in der Betriebshaftpflicht

Online lassen sich zahlreiche Versicherungen online vergleichen. Hinzu kommen immer mehr Berufshaftpflichtversicherungen und Betriebshaftpflichtversicherungen. Doch gerade im gewerblichen Bereich ist die Haftungslage sehr komplex und muss wie ein Maßanzug zur Tätigkeit des Versicherungsnehmers passen. Nur so lässt sich die Haftung für den Unternehmer minimieren.

Haftung regelt in Deutschland der §823 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieser sieht zum einen unbegrenzte Haftung vor, zum anderen hat sich hier durch die Rechtsprechung eine umgekehrte Beweislast für den Produzenten/Hersteller etabliert. Dazu kommt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdH) und Spezialgesetzen wie beispielsweise dem Arzneimittelgesetz (AMG).

Wen bewertet die Rechtsprechung als Hersteller?

Hersteller ist zunächst jeder, der ein Produkt fertigt. Als Hersteller kann aber auch jeder Händler oder Importeur gesehen werden, der mit Ware handelt, die von außerhalb der EU kommt oder der Ware unter eigenem Namen bzw. eigener Marke vertreibt.

Die Produkthaftplicht als Teil der Betriebshaftplichtversicherung

Eine Produkthaftpflicht ist zunächst einmal keine eigenständige Versicherung, sondern ein Teil der Betriebshaftpflichtversicherung. Die sogenannte konventionelle Produkthaftpflicht reicht meist aus, wenn Endprodukte für Verbraucher produziert werden. Hierunter fällt beispielsweise er Bäcker, der sein Brot selbst produziert und verkauft. Eine Haftung liegt hier vor, wenn vereinbarte Eigenschaften des Produkts fehlen und daraus Schäden an Personen oder Sachen entstehen. Deutlich komplexer wird das Thema, wenn es sich um Zwischenprodukte handelt, die weiterverarbeitet werden, vermischt oder verbunden werden. In diesem Fall können auch echte Vermögensschaden entstehen, die nur über eine erweiterte Produkthaftpflicht abgesichert werden können. Darunter fallen beispielsweise:

  • Vermischungsschäden
  • Weiterverarbeitungsschäden
  • Ein- und Ausbaukosten
  • Prüf- und Sortierkosten
  • Kosten durch fehlerhafte Maschinen

Im erweiterten Sinne gehören auch Rückrufkosten für fehlerhafte Produkte zu dieser erweiterten Produkthaftpflicht.

Produkthaftung ist eine komplexe und sehr ernst zu nehmende Sache; daher macht eine umfassende Analyse Ihrer Tätigkeit hier immer Sinn, um im Fall der Fälle finanziell nicht belastet zu werden. Übrigens kann im Falle einer Haftung immer auch der Durchgriff auf die Geschäftsführer einer GmbH erfolgen, die dann wiederum gemäß §823 BGB unbegrenzt haften.