Von Corona betroffen? – Hilfe ist nah

Durch die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geraten aktuell viele Personen und Unternehmen in finanzielle Engpässe. Um dem Vorzubeugen bieten die meisten Versicherer Möglichkeiten an, mit der Sie Ihre aktuelle Beitragsbelastung ganz oder teilweise reduzieren können. Um welche Möglichkeiten es sich hierbei handelt, möchten wir Ihnen diesem Artikel gerne näher eingehen.

 

Die meisten Versicherer bieten aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie die Möglichkeit an, die Beitragszahlung auszusetzen. Dies ist jedoch nicht bei allen Verträgen möglich, sondern i.d.R. nur bei so genannten Personen-Versicherungen, hierzu zählen z.B. die Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Unfall-Versicherung und auch Leben- und Renten-Versicherungen. Je nach Anbieter und Tarif sind folgende Maßnahmen möglich:

 

Beitragsstundung

Die häufigste Variante, die von den Versicherern angeboten wird, ist die Beitragsstundung. Sie haben hierbei die Möglichkeit, die Beitragszahlung für einen bestimmten Zeitraum (meist zwischen 3 und 12 Monaten) auszusetzen und behalten währenddessen den vollen Versicherungsschutz. Nach Ablauf der Stundungsfrist müssen die offenen Beiträge dann zurückgezahlt werden, dies ist aber bei den meisten Gesellschaften mit einer zinslosen Ratenzahlung möglich.

 

Ruheversicherung

Manche Versicherer bieten die Möglichkeit an, den Vertrag für einen befristeten Zeitraum auf eine Ruheversicherung umzustellen. Während der Ruheversicherung können Sie keine Leistung aus dem Vertrag geltend machen, dafür sind in dieser Zeit natürlich auch keine Beiträge zu entrichten.

 

Beitragsfreistellung bei Arbeitslosigkeit

Falls Sie seit Kurzem arbeitslos sind, können Sie Ihren Vertrag unter Umständen beitragsfrei weiterführen. In manchen Tarifen gilt hier eine automatische Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit, d.h. es besteht weiterhin voller Versicherungsschutz ohne dass hierfür Beiträge zu entrichten sind.

 

Auflösung von Lebens- und Rentenversicherungen

Falls Sie akut Geld benötigen, haben Sie natürlich die Möglichkeit Ihre privaten Lebens- und Rentenversicherungen aufzulösen. Wir raten hier jedoch eher zu einer Teilauszahlung, bei der lediglich ein geringer Teil als Mindestguthaben im Vertrag verbleiben muss. Dies hat für Sie den Vorteil, dass sich das verbleibende Guthaben weiterhin verzinsen kann und Sie in Zukunft keinen Neuvertrag mit erneuten Abschlusskosten abschließen müssen.

 

Was sollten Gewerbetreibende zusätzlich beachten?

 

Betriebsschließung

Müssen Sie Ihren Betrieb aufgrund der aktuellen Sicherheitsvorschriften schließen, dann besteht eventuell ein Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Betriebsschließungs- bzw. Praxisausfall-Versicherung. Diese ist nicht zu verwechseln mit der Betriebsunterbrechungs-Versicherung, welche nur nach Eintreten eines versicherten Sachschadens (z.B. Feuer, Einbruch, etc.) greift.

 

Geschäftsinhalt

Bei der Schließung Ihres Betriebs sollten Sie zusätzlich die Obliegenheiten Ihrer Geschäftsinhalts-Versicherung prüfen. Unter Umständen gibt es hier spezielle Anforderungen die beim Leerstand der Betriebsräume zu beachten sind. Andernfalls könnte dies  im Schadenfall zu einer Leistungskürzung oder sogar zu einer kompletten Schadenablehnung führen. Sofern Ihre Mitarbeiter zwischenzeitlich im Home Office tätig sind, sollten Sie auch den Umfang der Außenversicherung prüfen. Hier sollte sowohl die Höhe, als auch die Dauer der Außenversicherung in ausreichender Höhe gegeben sein, damit dies im Schadenfall nicht zu Problemen führt.

 

Warenkredit

Falls Ihnen Einkünfte entgehen, weil Ihre Kunden die offenen Forderungen nicht begleichen (können), dann sollten Sie sich an Ihre Warenkredit-Versicherung wenden. Diese kommt unter Umständen für den entstanden Schaden auf. Bitte achten Sie immer darauf, dass auch Versicherungsschutz hergestellt wurde (Bonitätsprüfung etc.)

 

Cyber-Risk

Wenn Ihre Mitarbeiter mittlerweile im Home Office tätig sind, kann dies auch ein erhöhtes Sicherheitsrisiko  für Ihre betrieblichen Daten bedeuten. Durch die Vermischung privater und betrieblicher Themen und zum Teil geringerer Sicherheitsstandards auf privaten Geräten, können auch Sie leicht Opfer von Cyper-Kriminalität werden. Wir raten Ihnen deshalb die Aktualität Ihrer Cyber-Risk-Versicherung zu prüfen bzw. eine abzuschließen, sollte diese noch nicht bestehen.

 

Was sollten Privatleute zusätzlich beachten?

 

Cyber-Risk

Auch im privaten Bereich treten aufgrund der aktuellen Situation vermehrt Fälle von Cyber-Kriminalität auf. Bekannte Beispiele hierfür sind dubiose Angebot für medizinische Artikel (z.B. Schutzmasken und Desinfektionsmittel), die trotz Zahlung nicht geliefert werden. Neben erhöhter Vorsicht und entsprechenden IT-Sicherheitsvorkehrungen raten wir Ihnen auch zur Überprüfung Ihrer Hausrat-Versicherung. Gute und moderne Tarife decken derartige Schäden nämlich ganz oder teilweise ab.

 

Geldanlage und Vermögensverwaltung

Gerade in Krisenzeiten zahlt sich eine gut strukturierte und breit aufgestellte Geldanlage aus und lässt sie ruhig schlafen. Das Kopfkissen ist hierfür, genauso wie Tagesgeld oder Festgeld mit Sicherheit die schlechteste Geldanlage. Krisen und Rückschlägen bringen stets auch große Chancen – Chancen auf solide Rendite und nachhaltige Investitionen. Das wichtigste dabei ist ein konzeptioneller Ansatz über das Gesamtvermögen, der die Verfügbarkeit Ihres Geldes optimiert (kurz-/mittel-/langfristig) genauso wie das mögliche Risiko minimiert.

 

Reisen

Sollten Sie bereits Reisen gebucht haben, die Sie aufgrund von Corona stornieren müssen, dann können Sie unter Umständen Ihre Reiserücktritts-Versicherung in Anspruch nehmen. Diesem Thema haben wir bereits einen eigenen Blogeintrag gewidmet, gerne können Sie sich hier näher informieren.

 

Falls Sie sich aktuell in einem finanziellen Engpass befinden oder eine nähere Beratung zu den angesprochenen Themen wünschen, dann kommen Sie selbstverständlich gerne auf uns zu.

Update vom 08.05.2020

Durch die in den letzten Tagen beschlossenen Lockerungen in Bayern, scheint schon wieder etwas Licht am Ende des Tunnels. Die IHK für München und Oberbayern stellt hilfreiche Informationen und Konzepte zur Verfügung, die Sie bei der Öffnung Ihrer Betriebe beachten sollten. Folgend finden Sie die Links zu den verschiedenen Themen der IHK:

Wir hoffen das Ihnen die Tipps der IHK weiterhelfen und sind natürlich auch weiterhin gerne für Sie da.