Corona – Besteht Versicherungsschutz für gebuchte Reisen?

Die aktuelle Corona-Pandemie wirkt sich erheblich auf das Leben von uns allen aus. Unsere Entscheidungsfreiheit ist stark eingeschränkt und es besteht große Ungewissheit, ab wann mit einer Rückkehr zum normalen Alltag zu rechnen ist. Viele Leute fürchten deshalb den gebuchten Urlaub nicht antreten zu können bzw. wollen dies auch nicht, aufgrund der medizinischen Versorgung am Zielort. Oftmals wurde eine Reiserücktritts-Versicherung abgeschlossen, welche für die entstanden Storno- bzw. Umbuchungsgebühren aufkommen soll. Doch besteht hierfür überhaupt Versicherungsschutz?

 

Grundsätzlich übernimmt die Reiserücktritts-Versicherung die Storno- bzw. Umbuchungskosten, wenn eine der versicherten Personen aufgrund eines versicherten Ereignisses die Reise nicht antreten kann oder eine der in den Bedingungen genannten Risikopersonen (z.B. Eltern, Kinder, Geschwister, etc.) eines der Ereignisse erleidet. Zu den versicherten Ereignissen zählen u.a.:

  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwerer Unfall
  • Tod
  • Erheblicher Schaden am Eigentum
  • Arbeitsplatzwechsel

Ob für die bereits gebuchte Reise nun Versicherungsschutz besteht, hängt also vom Grund der Stornierung ab.

 

Storno wegen Ein-/Ausreiseverbot

Wenn Sie Ihren Flug stornieren müssen, weil Sie aufgrund der Reisebeschränkungen nicht ein- bzw. ausreisen dürfen, dann liegt kein versichertes Schadenereignis vor. Dieses Ereignis fällt unter die höhere Gewalt und wird  von der Versicherung somit nicht übernommen. Setzen Sie sich dennoch zeitnah mit den Reiseanbietern in Verbindung, häufig ermöglichen diese eine kostenfreie Umbuchung.

Storno wegen Angst vor Quarantäne oder medizinischer Versorgung vor Ort

Wenn Sie befürchten sich im Reiseland anzustecken, die medizinische Versorgung dort nicht gewährleistet sein könnte oder Sie sich dort in Quarantäne begeben müssten, gilt dies ebenfalls nicht als versicherter Ereignis, da hier keine unerwartet schwere Erkrankung vorliegt. Dies gilt auch dann nicht, wenn Sie sich aus Angst davor in psychologische Behandlung begeben.

Storno wegen tatsächlicher Erkrankung

Hier gilt es zu unterscheiden, auf welche Erkrankung die Stornierung Ihrer Reise zurückzuführen ist.

Werden Sie positiv auf COVID-19 getestet und können die Reise deshalb nicht antreten, dann besteht hierfür grundsätzlich Versicherungsschutz. Es gibt jedoch bestimmte Versicherer (z.B. Ergo) die die Leistung bei Pandemien bedingungsgemäß ausschließen.

Können Sie die Reise aufgrund einer anderen Erkrankung oder wegen eines Unfalls (z.B. Beinbruch) nicht antreten, besteht generell Versicherungsschutz gemäß den zugrundeliegenden Bedingungen.

Aktuell ist auch der Abschluss von Reise-Versicherungen nicht bei jedem Anbieter möglich, da manche Versicherer aufgrund des erhöhten Schadenrisikos keine neuen Verträge mehr abschließen. Dies gilt übrigens auch für die Auslandsreise-Krankenversicherung, da hier unter Umstände der Krankenrücktransport aus dem Ausland  übernommen würde.

 

Wir hoffen wir konnten Ihnen mit unserem kurzen Blogbeitrag eine nützliche Einschätzung zu der aktuellen Situation geben und Ihnen ein wenig Klarheit in Bezug auf die versicherten Leistungen verschaffen. Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Reiseversicherung haben, dann können Sie sich natürlich auch gerne persönlich an uns wenden.