Absicherung für Hausverwaltungen

An eine Hausverwaltung werden vielfältige Anforderungen gestellt, unter anderem auch in Versicherungsbelangen. Zum einen muss der eigene Betrieb ausreichend versichert sein, um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und potentielle Haftungsrisiken zu vermeiden und zum anderen benötigen die verwalteten Objekte ein optimales Versicherungskonzept mit einer flüssigen Vertrags- und Schadenbearbeitung. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, ohne den eigenen Verwaltungsapparat immens aufzublähen, ist  die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Versicherungsmakler unverzichtbar. Wir möchten in diesem Blog deshalb genauer auf den Absicherungsbedarf von Hausverwaltungen eingehen.

 

Trotz genauester Arbeitsweise und penibelster Dokumentierung, unterläuft jedem hin und wieder mal ein Fehler. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Schäden die Dritten hierdurch entstehen umfangreich abgesichert sind. Zur optimalen Absicherung empfehlen wir den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht- und einer Betriebs-Haftpflicht-Versicherung.

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung leistet bei reinen Vermögensschäden, also der finanziellen Schädigung Ihres Auftraggebers durch einen Fehler in Ihrer Dienstleistung. Sollten unberechtigte Ansprüche an Sie gestellt werden, kümmert sich der Versicherer außerdem um die Abwehr dieser Ansprüche – im Ernstfall auch vor Gericht.

Beispiel

Die Wohnungseigentümergemeinschaft gibt bei der Hausverwaltung die Instandsetzung eines sanierungsbedürftigen Daches in Auftrag. Da sich die Hausverwaltung nicht rechtzeitig um Beauftragung entsprechender Handwerker gekümmert hat, dringt Regenwasser in das Gebäude ein und verursacht so einen größeren Nässeschaden. Die Vermögensschadenhaftpflicht leistet für den entstandenen Schaden bzw. wehrt die Ansprüche, wenn beispielsweise nicht die Hausverwaltung die Verzögerung zu verschulden hat, sondern die WEG oder der Handwerker.

Aufgrund des neuen Gesetzes zur Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter, muss seit 2018 für alle Immobilienverwalter die fremde Immobilien verwalten eine Vermögensschadenhaftpflicht bestehen. Außerdem muss diese Vermögensschadenhaftpflicht eine Versicherungssumme von mindestens 500.000,-€ je Schadenfall und 1 Mio. € Maximalleistung je Versicherungsjahr beinhalten.

Über den von uns empfohlenen Tarif erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, sondern Sie profitieren auch von überdurchschnittlichen Leistungsinhalten, u.a.:

  • die automatische Mitversicherung freier Mitarbeiter und der WEG-Beiräte gem. § 29 Abs. 2 und 3 des WoEigG
  • die Mitversicherung von Ansprüchen wegen der unterlassenen oder dem nicht ausreichenden Abschluss von Versicherungsverträgen
  • die Mitversicherung von Eigenschäden bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers
  • der optionale Einschluss einer Betriebshaftpflicht- oder Cyberversicherung

Über die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung ist bereits ein Großteil der potentiellen Haftungsrisiken abgedeckt, zusätzlich empfehlen wir jedoch auch den Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Versicherung.

Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung leistet bei Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden bzw. kümmert sich um die Abwehr der unberechtigten Ansprüche. Auch wenn bei Bürobetrieben das Schadenpotential – und deshalb auch der Beitrag – etwas geringer ausfällt als z.B. bei Handwerksbetrieben, kommt es auch hier regelmäßig zu Schadenfällen.

Beispiel

Bei einer WEG-Versammlung stößt der Hausverwalter versehentlich den von der WEG gestellten Beamer auf den Boden. Die Kosten für die Reparatur bzw. den Ersatz des Geräts trägt die Betriebshaftpflicht-Versicherung.

Eine Aufgabe der Hausverwaltung ist üblicherweise die Zusammenstellung eines angemessenen Versicherungskonzepts für das verwaltete Objekt. Dieses Konzept sollte idealerweise möglichst günstig sein, um die Kosten der WEG nicht dramatisch zu erhöhen und gleichzeitig einen möglichst umfangreichen Versicherungsschutz bieten, damit keine Haftungsrisiken bei der Hausverwaltung verbleiben. Wir können hier eine passende Lösung in Form unseres persönlichen Rahmenkonzepts anbieten.

 

Wohngebäude

Über die Wohngebäude-Versicherung kann das verwaltete Gebäude gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Elementarereignisse (z.B. Überschwemmung, Schneedruck) abgesichert werden. Über unser Rahmenkonzept können Sie Ihren Kunden – insbesondere solchen mit alten und entsprechend günstigen Verträgen – einen erheblichen Mehrwert bieten, und zwar:

  • die Übernahme des Vorversichererbeitrags bei positiver Schadenquote
  • die einfache Regelung des Unterversicherungsverzichts
  • den Einschluss der Regiekosten der Hausverwaltung ab einer Schadenhöhe von 1.000,-€
  • einen überdurchschnittlichen Versicherungsumfang z.B. durch den Einschluss von Nässeschäden infolge undichter Fugen
  • besonders günstigen Konditionen für bisher nicht versicherte Gefahren und neu gebaute Objekte
  • den beitragsfreien Einschluss unbenannter Gefahren bei Absicherung von Elementarschäden, d.h. es sind alle Schäden versichert die nicht explizit ausgeschlossen wurden

Speziell das Thema Regiekosten ist in vielen Gebäudekonzepten nicht bzw. nicht ausreichend enthalten. Da der Hausverwaltung aber besonders bei Großschäden ein erheblicher Mehraufwand entsteht, für den die Hausverwaltung i.d.R. eine gesonderte Vergütung verlangt, handelt es sich hier um eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes.

Außerdem könnte für Sie die Allgefahrendeckung für Haustechnik (z.B. Aufzüge, Heizanlagen) von Interesse sein, hierdurch sind die versicherten Anlagen gegen nahezu alle Schadenereignisse versichert. Hierzu zählen insbesondere auch Schäden durch Kurzschluss, Überspannung und auch Fehlbedienung.

 

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht übernimmt die Schadensersatzansprüche Dritter, die auf dem versicherten Grundstück bzw. durch das versicherte Gebäude zu Schaden kommen (z.B. wenn ein Fußgänger auf dem Grundstück  auf einer Eisfläche ausrutscht). Auch hier können wir auf besonders umfangreiche Versicherungskonzepte zurückgreifen, über die z.B. auch der Heizöltank des Gebäudes automatisch mitversichert ist.

 

Sie sind ein/e Hausverwalter/in und interessiert an einer Zusammenarbeit mit uns? Dann kommen Sie einfach auf uns zu, wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen und erstellen Ihnen gerne verbindliche Angebote für Sie und die von Ihnen verwalteten WEGs.