Häufige oder große Zahlungsausfälle können so manches Unternehmen schnell in Bedrängnis bringen. Besonders für klein- und mittelständische Unternehmen droht die Insolvenz, wenn sich die offenen Forderungen häufen. Welche Absicherungsmöglichkeiten die Versicherungsbranche hierzu bietet, möchten wir in diesem Blogeintrag gerne vorstellen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen, z.B.:
- Prüfung der Bonität Ihres Kunden vor Ausführung des Auftrags
- Zahlung nur per Vorkasse
- Vereinbarung von Abschlagszahlungen
- Einführung eines standardisiertes Mahnwesens
- Beauftragung eines Inkassodienstleisters oder Rechtsanwalts.
All diese Maßnahmen kosten Sie jedoch viel Zeit und Geld und bergen die Gefahr, dass Sie Ihr Geld dennoch nicht erhalten. Um Sie hiervor zu bewahren, bietet die Versicherungsbranche folgende Konzepte:
Rechtsschutz
Über die gewerbliche Rechtsschutz-Versicherung ist eine Vielzahl an rechtlichen Streitigkeiten abgedeckt, z.B. mit dem Finanzamt, Sozialversicherungsträgern, Mitarbeitern, etc., nicht jedoch die vertraglichen Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Kerngeschäfts des Unternehmens stehen. Beispiele hierfür wären:
- Streitigkeiten mit einem Kunden wegen Zahlungsausfällen
- Streitigkeiten mit Kunden wegen des Vorwurfs unzureichender Arbeitserfüllung
- Streitigkeiten mit Händlern und Zulieferern wegen unzureichender, fehlerhafter oder verspäteter Warenzustellung
- Sonstige Streitigkeiten mit Händlern wegen getroffener Verträge
Um auch diese Streitigkeiten absichern zu können, bieten bestimmte Versicherer die Möglichkeit einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz leistet bei vertraglichen Streitigkeiten die das Kerngeschäft des versicherten Unternehmens betreffen. Sie haben somit die Möglichkeit, Ihre Forderungen bei Kunden und anderen Vertragspartner rechtlich durchzusetzen bzw. sich gegen die Vorwürfe unzureichender oder fehlerhafter Leistung zu wehren.
Da diese Streitigkeiten häufig vorkommen und oft auch sehr kostenintensiv sind, liegen auch die Prämien deutlich höher, als für den normalen Gewerbe-Rechtsschutz. Der Abschluss eines Vertrages kann sich für Unternehmen mit häufigen Großaufträgen dennoch lohnen.
Inkasso-Rechtsschutz
Für die reine Absicherung offener Forderungen gegenüber Ihren Kunden bieten viele Versicherer den Abschluss eines Inkasso-Rechtsschutzes an. Der Inkasso-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für einen Inkassodienstleister, sowie die Gerichtskosten für einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid, sofern die Forderung unstrittig ist.
Wann ist eine Forderung unstrittig?
Eine Forderung ist unstrittig, wenn Ihr Kunde die Berechtigung und Höhe der Forderung grundsätzlich anerkennt und dennoch im Zahlungsverzug ist.
Der Beitrag des Inkasso-Rechtsschutzes ist i.d.R. erheblich geringer als der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz. Oftmals ist dieser sogar als Zusatzbaustein im Gewerbe-Rechtsschutz enthalten oder kann gegen einen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden. Der Abschluss dieses Vertrags bzw. Einschluss des Bausteins kann sich für Sie lohnen, wenn Sie sich gegen regelmäßige Zahlungsausfälle schützen möchten.
Was passiert jedoch, wenn Ihr Kunde trotz rechtmäßigem Anspruch die Forderung nicht bezahlen kann oder will? Dann gibt es da noch die Warenkredit-Versicherung.
Warenkredit-Versicherung
Die gerichtliche Geltendmachung der Forderungen kann zum Teil sehr langwierig sein, wodurch Ihrem Unternehmen die finanzielle Flexibilität fehlt oder Sie gar in finanzielle Engpässe geraten. Auch hierfür bietet die Versicherungsbranche eine Lösung in Form einer Warenkredit-Versicherung. Die Warenkredit-Versicherung deckt das unternehmerische Risiko eines Forderungsausfalls ab, wenn der Auftraggeber zahlungsunfähig oder insolvent ist.
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Auch wenn sich die Anzahl der Privat- und Unternehmensinsolvenzen in den letzten Jahren stark reduziert hat, wurden in 2018 immerhin noch 68.600 Privat- und 19.900 Unternehmensinsolvenzen verzeichnet.
Die Warenkredit-Versicherung funktioniert folgendermaßen. Tritt nach der Erbringung Ihrer Dienstleistung bzw. Versand Ihrer Waren die Zahlungsunfähigkeit bzw. Insolvenz bei Ihrem Auftraggeber ein, übernimmt die Warenkredit-Versicherung den Ihnen entstandenen Verlust.
EIN BEISPIEL
Das mittelständische Unternehmen Eisenherz stellt in der Massenproduktion Schrauben, Nägel und andere Draht- oder Metallstifte her und liefert diese an Kunden des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes aus. Das Unternehmen Möbeling produziert serienmäßig Schränke und Regale. Die Unternehmen Eisenherz und Möbeling haben einen Lieferantenvertrag. Eisenherz liefert regelmäßig Schrauben und Nägel an Möbeling. Firma Möbeling gibt eines Tages die Insolvenz und die absolute Zahlungsunfähigkeit bekannt. Firma Eisenherz hat aber die nächste Lieferung schon hergestellt und auf den Weg gebracht. Damit die Forderung, also die Rechnung der Firma Eisenherz an die Firma Möbeling, nicht uneinbringbar wird und Firma Eisenherz somit einen erheblichen Vermögensschaden erleidet, tritt die Forderungsausfallversicherung ein. Diese übernimmt den Ausfall dieser Forderung und sichert so den Ertrag der Firma Eisenherz.
Neben dem Ausfall Ihrer Forderungen übernimmt die Warenkredit-Versicherung auch die Bonitätsprüfung Ihres Auftraggebers, das Forderungsmangement zur Geltendmachung Ihrer Forderungen, sowie die Anwalts- und Gerichtskosten sofern der Fall vor Gericht geht.
Die Warenkredit-Versicherung stellt eine elementare Absicherung für Betriebe dar, die regelmäßig Aufträge entgegennehmen, deren Ausfälle die finanzielle Situation des Unternehmens gefährden könnten.