089 665 577 55
Rufen Sie uns an!
Unsere Bürozeiten:
- Montag bis Freitag: 9:00 bis 13:00 Uhr
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
- Persönliche Beratungstermine jederzeit nach Vereinbarung.
Als Verwalter obliegen Ihnen alle Rechte und Pflichten aus dem Bereich der Hausverwaltung. Diese Rechte und Pflichten sind im Wohnungseigentums-Gesetz, kurz WEG, niedergeschrieben und des Weiteren zwischen Verwalter und Gemeinschaft vertraglich geregelt. Kurz lässt sich zusammenfassen, dass Hausverwalter und Wohnungseigentümer verpflichtet sind, dafür zu sorgen, dass das Gemeinschaftseigentum gepflegt wird, der finanzielle Wert, so gut es geht, erhalten bleibt und zu veranlassen, dass das gemeinschaftliche Eigentum und die Eigentümer gut versichert sind. Hier kommen wir ins Spiel.
Da nach § 836 BGB der Haus- und Grundbesitzer „aus vermutetem Verschulden“ für Schäden haftet, die in Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen, fordert der Gesetzgeber ausreichenden Versicherungsschutz. Das Maß der Dinge ist hier die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Zusätzlich empfiehlt sich eine gute Wohngebäude-Versicherung, mit der sich sprichwörtlich alles unter einen Hut bringen lässt: Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm und Hagel. Unser Team berät Sie ihn allen Belangen ausführlich.
Als Verwalter sind Sie zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Dazu zählen unter anderem die Aufstellung einer Hausordnung, eine ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, eine angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer im Hinblick auf eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Weitere wichtige Punkte: die Ansammlung einer angemessenen Erhaltungsrücklage, die Aufstellung eines Wirtschaftsplans, die Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Neben der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht und der Wohngebäude-Versicherung empfehlen wir weitere Versicherungen:
Gebäude, die einen hohen Glasanteil haben, sollten dringend mit einer Glasversicherung abgesichert werden. Parallel ist sie auch für herkömmliche Immobilien durchaus sinnvoll. Der Vorteil im Schadensfall: Mit einer entsprechenden Glasversicherung können Reparaturen sofort beginnen, ohne sich über die Kosten Gedanken machen zu müssen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist empfehlenswert, für Verwalter mitunter aber schwer zugänglich. Einige Versicherer sichern auch WEGs mit ihren Besonderheiten ab – allerdings nur auf Anfrage. Um zu prüfen, ob für Sie eine rechtliche Absicherung möglich ist, führen wir mit Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch.
Um alle Versicherungen zu bündeln, bieten einige Versicherer entsprechende Hausverwalter-Konzepte an. Diese Konzepte koppeln die unterschiedlichen Versicherungen und politieren sie in einem Versicherungsvertrag. So müssen Sie als Hausverwalter sich nicht mit mehreren Gesellschaften auseinandersetzen, sondern haben alle Versicherungsangelegenheiten in einem einzigen Vertrag.
Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Versicherung ? Sie haben Fragen zu einer neuen Versicherung? Dann lassen Sie sich jetzt beraten – kompetent und sachgerecht.
Wichtig ist es, Ihren Verpflichtungen nachzugehen und Ihre Kunden hinreichend abzusichern. Nicht unwichtiger ist es aber, dass auch Sie umfassend abgesichert sind, um sich ganz auf Ihre Verwaltungsangelegenheiten konzentrieren zu können und sich, wenn es hart auf hart kommt, keine finanziellen Sorgen machen zu müssen. Auch als Hausverwalter können Ihnen Fehler passieren – entweder aus Unachtsamkeit oder auch, weil Sie schlichtweg etwas vergessen haben. Auch für solche Fälle sollten Sie abgesichert sein.
Testen Sie unsere Beratung und gehen Sie auf Nummer sicher – Beratungstermin vereinbaren.
Die Vermögensschaden-Haftplicht
Seit August 2018 gilt das Modul Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung, um den Beruf des Hausverwalters überhaupt ausüben zu können. Warum? – In erster Linie sicherlich zum Schutz des Immobilieneigentümers, denn dieser kann eventuelle, durch den Verwalter herbeigeführte finanzielle Nachteile bei diesem geltend machen. Beinhaltet beispielsweise die Abrechnung für die Nebenkosten Fehler oder haben Sie bei der Immobilienübergabe ei- nen Schaden übersehen, entsteht ein Vermögensschaden, für den Sie verantwortlich gemacht werden können. In einem solchen Fall springt Ihre Vermögensschaden-Haftpflicht ein und deckt Ihre zu verantwortenden Kosten (Entschädigungen der WEG) ab. Die Vermögensschaden-Haftpflicht ist oft in entsprechende Hausverwalter-Konzepte eingeschlossen.
Wichtig ist für Sie vor allem:
Was ist versichert?
Echte Vermögensschäden sind versichert. Die Haftung hierfür übernimmt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dieses Modul ist gesetzlich ausreichend, um den Beruf des Hausverwalters ausüben zu können.
Die Firmen-Rechtsschutz-Versicherung
Die Firmenrechtsschutzversicherung ist ein Muss für jedes Gewerbe. Sie tragen große Verantwortung für sich, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Sichern Sie Ihre verschiedenen Geschäftsbereiche und Beteiligten gegen die oftmals hohen Kosten von Rechtsstreitigkeiten ab. Prozesse vor dem Arbeits- oder Sozialgericht aufgrund von Klagen um Schadensersatz oder Verdienstausfall sind leider keine Seltenheit. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten der versicherten juristischen Streitigkeiten auf, die im Zusammenhang mit Ihrer Firma stehen. Prozess-, Verfahrens- und Anwaltskosten sind ebenso abgedeckt wie Kosten für Sachverständige und eventuelle Zeugen.
D&O
Eine D&O-Versicherung ist dann von Relevanz, wenn die Rechtsform Ihres Unternehmens eine GmbH, eine Genossenschaft oder eine sonstige juristische Person ist. Als Hausverwalter und verantwortlicher Ihrer Firma müssen Sie täglich Entscheidungen treffen. Bei eventuellen Fehlentscheidungen kann der Schaden für Ihr Unternehmen enorm sein. Sollten Sie infolgedessen von Ihrer Firma auf den Ersatz eines Vermögensschadens in Anspruch genommen werden, springt die D&O-Versicherung ein. Ohne eine D&O-Versicherung würden Sie in einem solchen Fall mir Ihrem gesamten Privatvermögen haften.
Cyber-Versicherung
Denken Sie bitte auch an eine Absicherung von Cyber-Risiken. In erster Linie müssen Sie vor allem die Daten Ihrer Mieter hinreichend schützen. Der Leistungsumfang einer Cyber-Risk-Versicherung erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Cyberattacke entstehen und auf Vermögensschäden, die Dritten zugefügt wurden.
So können Sie uns jederzeit schnell und unkompliziert erreichen. Ob Sie lieber eine Nachricht schreiben oder zum Hörer greifen überlassen wir Ihnen.