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Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen steigen kontinuierlich. Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. Immer mehr Leistungen werden als so genannte IGEL-Leistungen abgerechnet, die vom Kranken selbst getragen werden müssen. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man nicht gerechnet hat und die einen vor große Schwierigkeiten stellen. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten. Die private Krankenversicherung kann mehr – wir klären Sie auf.
Grundsätzlich kann sich jeder selbständig oder freiberuflich Tätige – beispielsweise niedergelassene Ärzte, Notare oder Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern. Für Arbeitnehmer ist der Wechsel nach einem erstmaligen Überschritten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich, nämlich dann, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2025 über 73.800,- Euro liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 6.150,- Euro bei zwölf Gehältern. Die Vorteile sind groß: Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif, freie Arztwahl, bessere Behandlung und je nach Tarif weltweiter Krankenschutz und stationäre Behandlung im Einbett-Zimmer.
Um heraus zu finden, welche private Krankenversicherung für Sie die beste ist, führen wir ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen. In diesem Gespräch kristallisiert sich heraus, welche Leistungen für Sie wichtig und relevant und und worauf verzichtet werden kann. So erreichen wir in drei Schritten eines: nämlich den für Sie besten Krankenversicherungsschutz – garantiert!
Wünschen Sie eine Kostenübernahme für die Behandlung durch den Heilpraktiker? Haben Sie den Bedarf, dass Zahnersatz möglichst vollständig von der Krankenkasse übernommen wird? Oder ist Ihnen eine Chefarzt Behandlung im Krankenhaus wichtig? Wir analysieren Ihre Bedürfnisse und Ihren Bedarf.
Sobald wir mit Ihnen erarbeitet haben, was Sie wirklich benötigen, vergleichen wir für Sie die besten Angebote und arbeiten für ihren Bedarf die ideale betriebliche und persönliche Versicherungslösung aus.
Auf diesem Weg bekommen Sie ein betriebliches und persönliches Versicherungspaket, dass inhaltlich und preislich genau zu Ihnen passt. Unsere Beratung findet bei Ihnen oder in unserem Versicherungsbüro in Ottobrunn statt
Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Versicherung ? Sie haben Fragen zu einer neuen Versicherung? Dann lassen Sie sich jetzt beraten – kompetent und sachgerecht.
Was ist in der privaten Krankenvollversicherung zu beachten? Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich? Und wonach richten sich eigentlich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen. Alles Weitere klären wir sehr gerne mit Ihnen im privaten Gespräch – individuell und maßgeschneidert.
Testen Sie unsere Beratung und gehen Sie auf Nummer sicher – Beratungstermin vereinbaren.
Was ist zu beachten in der privaten Krankenvollversicherung?
Wonach richten sich die Beiträge der privaten Krankenversicherung?
1. Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
2. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung – in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
3. Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.
Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren.
Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.
Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 € fällt. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z. B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Kranken- versicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2025 unter 66.150 € Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – vor allem dann, wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten oder müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Testen Sie unsere Beratung und gehen Sie auf Nummer sicher – Beratungstermin vereinbaren.
Für wen ist die Versicherung und was ist versicherbar?
Die private Krankenzusatzversicherung eignet sich für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Grundsätzlich sind folgende Bereiche versicherbar:
Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.
Ambulante Zusatzversicherung
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nur teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel
Stationäre Zusatzversicherung
Mit einer stationären Zusatzversicherung sind Sie im Krankenhaus „Privatpatient“ und genießen die Vorzüge einer optimalen Unterbringung und Behandlung.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehand- lung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarverein- barungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus)
Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Folgendes ist u. a. versicherbar:
Zahnersatz, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate
Krankenhaustagegeld
Bei Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherte für jeden Tag, den er (egal aus welchem Anlass) im Krankenhaus verbringen muss, einen vereinbarten Betrag.
Wird eine Krankenhaustagegeldversicherung im Rahmen einer Unfallversicherung abgeschlossen, dann wird Krankenhaustagegeld nur für die Tage bezahlt, die Sie nach einem Unfall in einem Krankenhaus verbringen müssen.
Das Krankenhaustagegeld dient dazu, die Kosten abzudecken, die durch den Krankenhausaufenthalt zusätzlich anfallen – z. B. Kinderbetreuungskosten.
Krankentagegeld
Bei Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erhält der Ver- sicherte für jeden Tag, den er arbeitsunfähig ist, einen vereinbarten Betrag. Die Krankentagegeldversicherung dient bei Arbeitnehmern zur Erhaltung der vollständigen oder teilweisen Sicherung des Nettoeinkommens, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfalle mehr als 6 Wochen dauert. Bis zum 42. Tag ist der Arbeitgeber zur Zahlung gesetzlich verpflichtet.
Bei Selbstständigen ist eine Krankentagegeldversicherung zur Abwendung finanzieller Schwierigkeiten sinnvoll, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund von Krankheit kein Einkommen mehr erwirtschaftet werden kann. Bei der Versicherungsgestaltung kann festgelegt wer- den, ab welchem Tag nach Eintritt der Krankheit und in welcher Höhe das Tagegeld gezahlt werden soll.
Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge und welche Ereignisse sind nicht versicherbar?
Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistung (z. B. Höhe des Krankentagegeldes).
Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufs- unfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.
Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70 % aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z. B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.
Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z. B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen unter Umständen Ihre Kinder „einspringen“.
Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.
So können Sie uns jederzeit schnell und unkompliziert erreichen. Ob Sie lieber eine Nachricht schreiben oder zum Hörer greifen überlassen wir Ihnen.