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Unsere Bürozeiten:
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Selbständigkeit, Unternehmer sein, Gewerbetreibender: Wer sein eigener Herr ist und ein erfolgreiches Unternehmen führt, genießt zahlreiche Vorteile, muss aber im Gegensatz zum Angestellten auch an vieles denken. Sind Sie als Unternehmer gut abgesichert? Haben sie zu viele oder zu wenige Versicherungen und wie gut sind Ihre Mitarbeiter, falls vorhanden, abgesichert? Haben Sie hier an Ihre Pflichten gedacht? Wir helfen Ihnen dabei und beraten Sie über Pflichten und Möglichkeiten der Absicherung.
Als Gewerbetreibender übernimmt man Verantwortung – für sich selbst, aber auch für mögliche Angestellte. Viele Fragen können auftauchen. Gut, wenn Sie einen erfahrenen Partner wie uns an der Seite haben, der Ihnen von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite steht. Was passiert im Falle einer Insolvenz? Was ist, wenn ich längere Zeit krankheitsbedingt ausfalle? Und welche Versicherungen sind für mein Gewerbe die richtigen? Mit uns sind Sie immer top beraten.
Um private, unternehmerische und betriebliche Risiken zu versichern bzw. eine Lösung über eine oder mehrere Versicherungen darzustellen, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen in diesen drei Schritten Ihre individuelle Risikovorsorge. Maßgeschneidert, durchdacht, sinnvoll. Das ist unser Versprechen an Sie.
Zunächst erfassen wir die persönliche bzw. betriebliche Situation und das Geschäftsmodell sowie die Arbeitsweise unseres Kunden ganz genau. Sind die Grundlagen klar, analysieren wir potentielle betrieblichen oder persönlichen Risiken in den einzelnen Bereichen. Dazu zählen gesetzlich verankerte Haftungsrisiken (BGB §823 ff.) genauso wie Bedrohungsszenarien von Eigentum und betrieblichen Produktionsgütern.
Sobald wir mit Ihnen erarbeitet haben, was Sie wirklich benötigen, vergleichen wir für Sie die besten Angebote und arbeiten für ihren Bedarf die ideale betriebliche und persönliche Versicherungslösung aus.
Auf diesem Weg bekommen Sie ein betriebliches und persönliches Versicherungspaket, dass inhaltlich und preislich genau zu Ihnen passt. Unsere Beratung findet bei Ihnen oder in unserem Versicherungsbüro in Ottobrunn statt
Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Versicherung ? Sie haben Fragen zu einer neuen Versicherung? Dann lassen Sie sich jetzt beraten – kompetent und sachgerecht.
Als Unternehmer und Freiberufler investieren Sie viel Zeit und oft auch Geld in Ihre Unternehmung. Egal welchem Gewerbe Sie letztlich nachgehen, ist ein individuelles und nachhaltiges betriebliches Risikomanagement für Sie unverzichtbar. Schließlich wollen Sie sich und Ihr Unternehmen operativ voranbringen und nicht durch externe Einflüsse schwächen oder sogar verlieren.
Testen Sie unsere Beratung und gehen Sie auf Nummer sicher – Beratungstermin vereinbaren.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte Notwendigkeit für jeden Existenzgründer. Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Scha- den mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei ei- nem großen Schaden schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch zusätzlich persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Während die Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierende Vermögensschäden (z. B. Verdienstausfall) aufkommen, sind reine Vermögensschäden nicht versichert. Ursachen für echte Vermögensschäden können beispielsweise sein: Beratungs- fehler, Fehlauskünfte, Fristversäumnisse, Planungsfehler… Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kommt für solche Schäden auf.
Für die meisten Kammerberufe (z. B. Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer, usw.) ist das Vorhandensein einer solchen Haftpflichtdeckung eine Pflichtversicherung und somit Zulassungsvoraussetzung. Ein Abschluss ist für jeden empfehlenswert, der beratend, planend, verwaltend oder betreuend tätig ist.
Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung ist vergleichbar mit einer Hausratversicherung für den Betrieb. Wer sein Gewerbe in Geschäftsräumen betreibt, eine Werkstatt oder Lagerhalle unterhält, hat dort auch eine Betriebseinrichtung, die einen beträchtlichen Wert darstellen kann. Ungeachtet dessen, ob es sich um Büromöbel, Computer, Maschinen, Werkzeuge oder Vorräte handelt, ist es immer problematisch, wenn Betriebsein- richtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhanden kommt. Auch bei gebraucht erworbenen Geräten kom- men schnell hohe Belastungen auf Sie zu, wenn sie neu angeschafft werden müssen. Eine Inhaltsversicherung deckt im Rahmen der von Ihnen gewählten Gefahren die Kosten der Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wurde Ihr Betrieb, wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Geschäftsbetrieb lahmlegt oder zumindest vorübergehend lähmt, kann es problematisch für Sie werden, Ihre weiter laufenden Kosten zu decken. Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Oft beinhaltet die Inhaltsversicherung bereits eine Betriebsunterbre- chungsversicherung in einer Höhe, die dem versicherten Wert Ihrer Firmenausstattung entspricht. Sie greift bei den in der Inhaltsversiche- rung gewählten Gefahren. Ist absehbar, dass Ihr Jahresumsatz diesen Wert übersteigt, sollte die Versicherungssumme der Betriebsunter- brechungsversicherung entsprechend angepasst werden. Eine interessante Alternative zur hier vorgestellten klassischen Deckung kann eine Betriebs-/Praxisausfallversicherung darstellen. Auch hier sind verschiedene Sachgefahren als Ursache der Betriebsunterbrechung mitversichert. Darüber hinaus ist aber auch der krankheitsbedingte Ausfall eines Firmenlenkers mit abgesichert. Die Versicherung stellt damit auch eine Alternative für ein Krankentagegeld dar – und lässt sich als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen.
Werkverkehrsversicherung
Selten erscheint man bei seinen Kunden mit leeren Händen. In der Regel führt man Werkzeuge, Maschinen, Waren u. ä. mit sich. Kommt es während des Transports oder beim Be- und Entladen des Trans- portfahrzeugs zu einer Beschädigung der mitgeführten Dinge, oder wird bei einer Pause in den Transporter eingebrochen und Gerät- schaften gestohlen, greift der Schutz der Werkverkehrsversicherung. Auch ein Teil der Ausstattung von Verkaufswagen oder -anhängern (z. B. Kassen, Friteusen…), die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, lassen sich nur über eine Werkverkehrsversicherung absichern.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Betriebshaftpflicht. Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder Streitigkeiten mit einem ehemaligen Mitarbeiter, dem Sie kündigten – eine Rechtsschutzversicherung hilft. Viele Versicherer bieten inzwischen auch Möglichkeiten des Forderungsmanagements für ihre gewerblichen Kunden. Damit können Sie sich Zeitauf- wand und Ärger mit säumigen Kunden sparen und haben den Kopf frei für Ihre eigentliche Arbeit. Je nach gewähltem Tarif sind auch Ihre privaten Risiken mit absicherbar.
Cyberversicherung
Cybercrime ist leider längst fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Schüt- zen Sie sich entsprechend gegen derartige Angriffe.
Absicherbar sind die Haftpflichtanprüche gegenüber Dritten, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden sind. Aber auch die finanzi- ellen Folgen, die Ihrem Unternehmen z. B. durch einen Fall von Ran- somware o. Ä. entstehen, können abgesichert werden. Ein moderner Schutz für die moderne Zeit, in der wir leben.
Krankenversicherung
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit können Sie sich grundsätz- lich entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich krankenversichern möchten. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Selbstständigem die Möglichkeit, sich leistungsstärker und auch evtl. beitragsgünstiger zu versichern. Neben Ihren individuellen Leistungswünschen muss auch Ihre persönliche familiäre Situation mit berücksichtigt werden, um den passenden Versicherungsschutz zu finden.
Da Sie keinen Arbeitgeber haben, genießen Sie auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr. Der Abschluss einer Krankentage- geldversicherung ist daher auf jeden Fall sehr empfehlenswert. Sie erhalten nach der vereinbarten Karenzzeit dann den vereinbarten Tagessatz ausbezahlt, sofern gegenüber Ihrem Einkommen keine Bereicherung stattfindet.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr aus- üben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist ein Wechsel in eine andere Tätigkeit oft nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle einen Stand: 11/2020 Einkommensersatz zu erhalten. Die abgesicherte Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen Alltag auch finanziell bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das gewünschte Rentenalter abgestimmt werden.
Besteht bereits ein solcher Vertrag, sollte dieser unbedingt überprüft werden. Ist die Rentenhöhe noch ausreichend? Bietet das Bedin- gungswerk akzeptable Regelungen für Selbstständige? Wurde der Versicherungsschutz auch unter steuerlichen Aspekten geprüft? Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die man als Selbstständiger bedenken muss. Berufsunfähigkeitsschutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten Absicherungen, die man für sich selbst wählen kann.
Unfallversicherung
Als Selbstständiger können Sie sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichern. Dies ist regelmäßig jedoch nicht empfehlenswert. Unfallversicherungsschutz lässt sich besser und umfangreicher über eine private Unfallversicherung darstellen. Nur so erhalten Sie bereits ab dem ersten Prozentpunkt einer Invalidität eine Leistung. Außerdem können Sie die Höhe der Entschädigungsleistung auf den von Ihnen geschätzten Bedarf hin abstellen – und nur so können Sie überhaupt eine Kapitalzahlung erhalten, die für Umbaumaßnahmen und nötige Sonderanschaffungen, die im Zuge einer unfallbedingt erworbenen Behinderung anfallen, ausreicht. Behandlungskosten, Rente bei Berufskrankheiten, etc. sind ebenfalls über andere Sparten gezielter und besser absicherbar als über die Berufsgenossenschaft.
Dread Disease / Schwere Krankheiten Vorsorge
Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass man berufsunfähig wird. Fast immer führt sie allerdings dazu, dass man sich für längere Zeit schonen muss. Gerade als Selbst- ständiger, dessen Einkommen ganz direkt mit der erbrachten Arbeitsleistung in Zusammenhang steht, können einige Monate, in denen nur wenige Stunden am Tag gearbeitet wird, schnell spürbare Einkommenseinbußen bedeuten. Eine Vorsorge für schwere Krankheiten zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus. Diese Zahlung erfolgt einmalig. Neben einer Verwendung zum Ausgleich von Einkommensverlust, kann die Kapitalleistung z. B. auch dafür gedacht sein, die Kosten eines Aushilfs-Geschäftsführers zu kompensieren.
Altersvorsorge
Altersvorsorge ist ein Thema, das viele Selbstständige gerne vor sich her schieben. Die Zeit bis zur Rente scheint noch so lang zu sein, dass es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, sich damit zu befassen. Oft genug ist das Ergebnis, dass auch erfolgreiche Selbstständige im Alter nur sehr geringe Rücklagen haben, von denen Sie dann ihren Lebensabend bestreiten müssen.
Mit der Einführung der Basisrente wurde Selbstständigen hier ein sehr gutes Mittel an die Hand gegeben, um Altersvorsorge zu betreiben. Hier können auch sehr große Sparbeiträge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Auch im Falle einer Insolvenz kann Kapital in einer Basisrente nicht gepfändet werden. Ihr Geld ist also bis zur Rente sicher.
Die regelmäßige Zahlung von Löhnen und Gehältern, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und die Ausstattung mit benötigten Arbeitsgeräten sind für Ihre Angestellten eine Selbstverständlichkeit. Gute Mitarbeiter sind schwer zu finden. Umso wichtiger ist es, dass diese loyal zu Ihrer Firma stehen. Freiwillige Sozialleistungen sind ein einfaches und meist preiswertes Mittel, um Mitarbeiter fester an sich zu binden. Wir beraten Sie auch hier individuell und auf Basis jahrelanger Erfahrung und kontinuierlicher Fortbildungen.
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Altersvorsorge
Sie müssen Mitarbeitern mindestens einen Durchführungsweg für betriebliche Altersvorsorge (bAV) bieten. Da die Beiträge dafür in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihr Mitarbeiter sich Beiträge zu den Sozialversicherungen. Was wäre einfacher, als einen Teil der ersparten Sozialabgaben als Arbeitgeberzuschuss zusätzlich in einen bAV-Vertrag mit einzubezahlen? Schaffen Sie zusätzlichen Anreiz für die Betriebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich aktiv an deren Aufbau einer Altersvorsorge beteiligen möchten.
Gruppenunfallversicherung
Unfälle passieren schneller als man denkt. Umso schlimmer, wenn es ein Arbeitsunfall ist, der einen Ihrer Mitarbeiter in die Invalidität bringt. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Behinderung resultieren, lösen. Über eine Gruppenunfallversicherung ist solide Invaliditätsvorsorge zu verhältnismäßig geringem Beitrag erhältlich – auch für Sie selbst.
Betriebliche Krankenversicherung
Für die Installation einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie ihnen zur Auswahl stellen. Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken. Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden die Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Gesundheitsprüfung gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen, werden schneller gesund und verweilen entsprechend kürzer im Krankenstand. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn.
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