Der Sommer steht vor der Tür und damit auch die Fahrradsaison. Egal ob Mountainbike, Treckingrad oder Rennrad, im Schnitt besitzt jeder Deutsche ein eigenes Fahrrad (Quelle: Statista). Damit dieses sowohl bei Diebstahl, als auch im Fall eines Unfalls optimal versichert ist, gilt es einiges zu beachten.
Grundsätzlich handelt es sich beim Fahrrad um einen normalen Hausrat-Gegenstand, somit ist dieses auch in der Hausrat-Versicherung abgedeckt. Sofern keine speziellen Klauseln vereinbart wurden, besteht Versicherungsschutz bei Beschädigungen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und durch Abhandenkommen infolge von Einbruchdiebstahl oder Raub.
Unter Einbruchdiebstahl ist hierbei zu verstehen, dass der Täter das Fahrrad aus einem verschlossenen Raum (z.B. Kellerabteil) entwenden muss. Um Raub handelt es sich, wenn der Täter unter Androhung von Gewalt die Herausgabe des Fahrrads fordert.
Pro Jahr werden in Deutschland ca. 300.000 Fahrräder gestohlen. Allein in München wurden im Jahr 2017 insgesamt 5.352 Fälle von Fahrraddiebstahl gemeldet (365 je 100.000 Einwohner), davon aber nur 617 aufgeklärt (Quelle: Kriminalstatistik des BKA 2017).
Mehr Infografiken finden Sie bei StatistaIn den meisten Fällen wird das Fahrrad jedoch nicht aus dem verschlossenen Kellerabteil, sondern unterwegs z.B. am Bahnhof oder im Biergarten gestohlen. Damit auch diese Schadenfälle versichert sind, gibt es in der Hausrat-Versicherung die Möglichkeit, den „einfachen Fahrraddiebstahl“ einzuschließen.
Beim Einschluss dieser Klausel sind Fahrräder, sowie nicht versicherungspflichtige Ebikes und Pedelecs auch unterwegs versichert, sofern diese mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss gesichert sind. Je nach Versicherer können noch weitere Obliegenheiten, wie z.B. die Sicherung an einem mit dem Boden verankerten Gegenstand, vereinbart sein.
In manchen Tarifen ist auch die so genannte Nachtzeitklausel enthalten, d.h. es besteht kein Versicherungsschutz, sollte das Fahrrad zwischen 22:00 und 6:00 Uhr gestohlen werden.
Neben dem Komplettdiebstahl des Fahrrads ist in hochwertigen Konzepten auch der Diebstahl einzelner Teile versichert, das kommt besonders Ebike- und Pedelec-Besitzern zu Gute, da die teuren Akkus schnell gestohlen werden können.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Versicherer im Schadenfall den Neuwert des Fahrrads, also den Wert, zu dem das Fahrrad ursprünglich angeschafft wurde.
Damit die Regulierung des Schadens reibungslos funktioniert, werden in der Regel folgende Nachweise benötigt:
– Anschaffungsrechnung des Fahrrads
– Nachweis über die polizeiliche Anzeigenerstattung
– Bestätigung des Fundamts, dass das entsprechende Fahrrad dort nicht vorliegt (teilweise)
Falls das Fahrrad gebraucht gekauft wurde oder die Rechnung nicht mehr vorliegt, sollten bereits im Vorfeld Fotos des Fahrrads gemacht werden und der Hersteller inklusive Modellname bekannt sein. Der Versicherer kann dann einen entsprechenden Wert ermitteln.
Wir empfehlen hierzu die Erstellung eines Fahrradpasses, in dem alle Daten des Fahrrads festgehalten werden. Den Fahrradpass stellt die Polizei Oberbayern sowohl als Vordruck, als auch per App im AppStore bzw. Google Play Store zur Verfügung.
Zur Absicherung des Fahrrads gegen Schäden die nicht in der Hausrat-Versicherung abgedeckt sind z.B. Sturzschäden, gibt es die Möglichkeit eine Fahrrad-Kasko-Versicherung abzuschließen. Ob eine derartige Absicherung sinnvoll ist, hängt stark vom Wert des Fahrrads und dem jeweiligen Anbieter ab.