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Mit der Niederlassung als praktizierender Arzt haben Sie eine Entscheidung fürs Leben getroffen und eine große Chance ergriffen. Neben dem Motiv, anderen Menschen zu helfen, beschreiten Sie auf dem Weg in die Selbständigkeit auch wirtschaftliches Neuland. In finanzieller Hinsicht kann die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu einer enormen Verbesserung führen. Gleichzeitig tragen Sie eine große Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Gut, dass wir an Ihrer Seite sind.
Damit alles nach Plan läuft, sollten Sie im Vorfeld einige Unwägbarkeiten beachten und entsprechende Absicherungen überdenken. Wie wird beispielsweise reagiert, wenn Patienten oder Krankenkassen nicht bezahlen? Wie können Sie für sich selbst vorsorgen, ohne im Falle einer Insolvenz alles wieder zu verlieren? Was passiert, wenn Sie krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen? Und wer hilft Ihnen, wenn Ihr Eigentum durch ein Unwetter oder ein Versagen der Technik beschädigt wird? Bei all diesen Punkten sind wir Ihr erster Ansprechpartner und geben Ihnen individuelle Lösungen mit auf den Weg.
Um private, unternehmerische und betriebliche Risiken zu versichern bzw. eine Lösung über eine oder mehrere Versicherungen darzustellen, erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen in drei Schritten Ihre individuelle Risikovorsorge – für eine top Absicherung Ihrer Praxis, Ihrer Person und Ihrer Mitarbeiter.
Haben Sie bei der Praxiseröffnung auch an alles gedacht? Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie unseren Experten-Rat ein. Wir sagen Ihnen ganz genau und individuell, welche Absicherungen für Ihre Praxis sinnvoll sind. Wer übernimmt den Ausfall bei einer Betriebsunterbrechung? Wer trägt die Kosten, wenn die Praxis ausfällt? Und was ist eigentlich, wenn elektronische Geräte wegen falscher Handhabung außer Betrieb sind oder gestohlen wurden? Welche Versicherung für Ihre Praxis empfehlenswert ist: Wir sagen es Ihnen.
Neben der Absicherung der Risiken im Praxisalltag müssen Sie auch an sich selbst denken. Krankentagegeld, Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Unfallversicherung sind dabei nur einige der Möglichkeiten, die Sie als Praxisinhaber und Selbständiger nutzen können – und sollten. Mit dem Schritt in die Selbständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie künftig eine private Krankenversicherung nutzen möchten. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, sich leistungsstärker und eventuell beitragsgünstiger zu versichern.
Sobald Sie medizinische Fachangestellte haben, übernehmen Sie in gewissem Umfang auch soziale Verantwortung für Ihre Mitarbeiter. Die regelmäßige Zahlung von Löhnen und Gehältern, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und die Ausstattung mit benötigten Arbeitsgeräten sind dabei eine Selbstverständlichkeit, die Ihre Mitarbeiter von Ihnen erwarten können. Freiwillige Sozialleistungen sind ein einfaches Mittel, um Mitarbeiter fester an sich zu binden.
Sie benötigen Hilfe bei Ihrer Versicherung ? Sie haben Fragen zu einer neuen Versicherung? Dann lassen Sie sich jetzt beraten – kompetent und sachgerecht.
Als Unternehmer und Freiberufler investieren Sie viel Zeit und oft auch Geld in Ihre Unternehmung. Auch bei der Eröffnung einer eigenen Arztpraxis ist ein individuelles und nachhaltiges betriebliches Risikomanagement für Sie unverzichtbar. Schließlich wollen Sie sich und Ihr Unternehmen operativ voranbringen und nicht durch externe Einflüsse schwächen oder sogar verlieren.
Testen Sie unsere Beratung und gehen Sie auf Nummer sicher – Beratungstermin vereinbaren.
Berufshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung, bei Ärzten besser bekannt als Berufshaftpflichtversicherung, ist die wichtigste aller Versicherungen und unbedingt notwendig für jeden Arzt. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten, also dem Patienten, gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus überprüft die Versicherung eventuell geforderten Schadenersatz und wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ab. Die Kosten eines Zivilprozesses werden ebenfalls von der Versicherung getragen.
Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter andere durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen, kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht zu einem Scha- den mit entsprechenden Forderungen führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden schnell der Fortbestand der Praxis auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberufler sind in der Regel zudem auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haftbar.
Praxisinhaltsversicherung
Die Einrichtung einer Arztpraxis kann – je nach Fachgebiet – Investitionen in Millionenhöhe verlangen.
Wenn Betriebseinrichtung z. B. durch Feuer oder einen Einbruch beschädigt wird bzw. abhanden kommt, ist nicht nur das folgende organisatorische Chaos für den laufenden Praxisbetrieb schädlich. Ganz gleich, ob es sich um Büromöbel, Computer, oder Medikamentenvorräte handelt: Die finanziellen Folgen durch Ersatzbeschaffungen können sich schnell zu existenziellen Problemen des Betriebes auswachsen. Die Inhaltsversicherung deckt diese Schäden bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme ab und ersetzt die Schadenbeseitigung, Reparatur und ggf. Neuanschaffung der Gegenstände. Sie kann als die „Hausratversicherung der Arztpraxis“ angesehen werden.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wurde Ihr Betrieb wie in der Inhaltsversicherung beschrieben, Opfer eines versicherten Schadens, der den Praxisbetrieb lahmlegt oder zu- mindest einschränkt, kann es finanziell problematisch für Sie werden. Denn Ihre laufenden Kosten wie Miete, Leasingraten, Personalkosten, etc. fallen weiterhin an und müssen gezahlt werden. Die einfache Inhaltsversicherung deckt aber nur den materiellen Schaden ab. An dieser Stelle greift die Betriebsunterbrechungsversicherung, denn sie ersetzt die entstehenden Kosten nach dem Eintritt eines versicherten Schadens. Die Versicherungssumme ist hier nach Ihrem Jahresumsatz kalkuliert, weshalb eine Überprüfung und Anpassung in regelmäßigen Zeitabständen immer ratsam ist.
Praxisausfallversicherung
Doch was passiert, wenn Sie durch einen Unfall, Krankheit oder amtliche Anordnung Ihrer Tätigkeit nicht nachkommen können? Ein normaler Produktionsbetrieb könnte auch ohne die Anwesenheit des „Chefs“ den Betrieb aufrechterhalten. Doch wenn Sie als behandelnder Arzt und persönlicher Leistungserbringer als Haupteinnahmequelle Ihrer Praxis ausfallen, muss diese vorerst geschlossen oder eine Vertretung gefunden werden. Die fixen Kosten fallen auch während dieser Zeit an. Die Ausfallversicherung hat die Besonderheit, dass sie auch bei Krankheit und Unfall die laufenden Kosten, auch für eine Vertretung, ersetzen kann.
Elektronikversicherung
Für den alltäglichen Praxisbetrieb werden heute viele medizinische Geräte benötigt. Über die Inhaltsversicherung sind diese gegen Schäden, wie z. B. Feuer oder Leitungswasser, versichert.bWas passiert, wenn ein Gerät wegen falscher Handhabung außer Be- trieb ist oder gestohlen wird?
Hierfür ist der Abschluss einer Elektronikversicherung nötig. Sie sichert Schäden durch Fehlbedienung, einfachen Diebstahl oder Unachtsamkeit ab. Auch der Punkt Datensicherung ist wichtig. Denn wenn z. B. die Festplatte des PCs mit der Patientenkartei defekt ist, steht die Praxis still. Hohe Kosten für eine Datenrettung müssten aus eigener Tasche bezahlt werden. Mit der Erweiterung für anfallende Datenwiederherstellung von Elektronik lässt sich aber auch dieses Feld abgedecken. Nicht zuletzt mit Blick auf die immer strenger werdenden Datenschutzbestimmungen und den anhaltenden Siegeszug der Digitalisierung sollten Sie evtl. auch gleich über eine Absicherung gegen Cyber-Risiken nachdenken.
Rechtsschutzversicherung
Eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, die Ihnen bei Schadenersatzansprüchen Dritter hilft, ist eine Rechts- schutzversicherung für Ihre Praxis. Sie unterstützt Sie bei der Durch- setzung Ihrer eigenen Ansprüche. Das betrifft z. B. Streitigkeiten aus Verträgen. Sie bekommen ebenfalls juristischen Beistand im Arbeits- recht als Arbeitgeber – oder denken Sie nur an den Regress-Rechtsschutz, wenn es um (Rück-)Forderungen der Krankenkassen geht. Selbstverständlich sind der Privat- und der Verkehrsbereich sowie andere Bereiche ebenfalls absicherbar.
Cyberversicherung
Cybercrime ist leider längst fester Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen und Praxen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Schützen Sie sich entsprechend gegen derartige Angriffe. Absicherbar sind die Haftpflichtanprüche gegenüber Dritten, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden sind. Aber auch die finanziellen Folgen, die Ihrer Praxis z. B. durch einen Fall von Ransomware o. Ä. entstehen, können abgesichert werden. Ein moderner Schutz für die moderne Zeit, in der wir leben.
Sind Risiken im Praxisalltag versichert, heißt es, auch an sich selbst als Praxiseigentümer zu denken. Unser erfahrenes Beraterteam steht Ihnen mit Tipps und Informationen zur Seite, egal, ob es um Ihre Krankenversicherung, ein mögliches Krankentagegeld oder eine Unfallversicherung geht.
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Krankenversicherung
Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit können Sie sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie sich zukünftig privat krankenversichern möch- ten. Der Wechsel in die Private Krankenversicherung eröffnet Ihnen als Freiberufler die Möglichkeit, sich leistungsstärker und auch evtl. beitragsgünstiger zu versichern. Neben Ihren individuellen Leistungswünschen muss auch Ihre persönliche familiäre Situation mit berücksichtigt werden, um den richtigen Versicherungsschutz zu entwickeln.
Krankentagegeld
Da Sie keinen Arbeitgeber mehr haben, greift auch keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr. Der Abschluss eines frühzeitigen Krankentagegeldes ist daher auf jeden Fall empfehlenswert. Im Leistungsfall erhalten Sie dann nach der vereinbarten Karenzzeit den versicherten Tagessatz.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Arbeitskraft stellt eine solide Basis für Ihren Lebensstandard dar. Besonders bei Ärzten spielen hier noch weitere Faktoren eine große Rolle, denn nicht nur der Gesundheitszustand ist ausschlaggebend für eine Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle einen Einkommensersatz zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit der eigene finanzielle Alltag bestritten werden kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das gewünschte Rentenalter abgestimmt sein. Besteht bereits ein solcher Vertrag, sollte er unbedingt überprüft werden. Ist die Rentenhöhe noch ausreichend? Viele Versicherer bieten in bestimmten Grenzen eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, die man bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ziehen kann. Bietet das Bedingungswerk wichtige, individuelle Regelungen für freiberuflich tätige Ärzte? Wurde der Versicherungsschutz auch unter steuerlichen Aspekten geprüft? Es gibt hier eine ganze Reihe von Punkten, die als niedergelassener Arzt bedacht werden sollte. Berufsunfähigkeitsschutz ist in jedem Fall eine der wichtigsten Absicherungen.
Unfallversicherung
Als Freiberufler können Sie sich freiwillig über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichern. Die Berufsgenossenschaft zahlt bei Berufs- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Weitere Leistun- gen sind die Übernahme von Heilbehandlungskosten, Nachsorgekosten, Witwen- und Waisenrente sowie Organisation der Rehabilitation. Weitere Vorteile der gesetzlichen Unfallversicherung sind der günstige Beitrag und der Verzicht auf Gesundheitsfragen.
Die private Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung, die auch als alleinige Alternative gewählt werden kann. Klar für die private Un- fallversicherung spricht die 24-Stunden-Deckung, die Ihnen nicht nur in der Arbeitszeit oder auf den Arbeitswegen Schutz bietet. Die spezielle Gliedertaxe für Ärzte und die Möglichkeit, den Schutz individuell auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, macht die private Unfallversicherung zu einer wichtigen Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dread Disease / Schwere Krankheiten Vorsorge
Nicht immer führt eine schwere Erkrankung auch automatisch dazu, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt. Allerdings kann eine längere Schonungszeit nötig werden. Gerade als Freiberufler, dessen Einkommen unmittelbar mit der er- brachten Arbeitsleistung in Zusammenhang steht, können einige Mo- nate, in denen nur wenige Stunden täglich gearbeitet werden kann, schnell schmerzhaft spürbare Einkommenseinbußen bedeuten. Diese Vorsorge zahlt bei der Diagnose einer der versicherten Krankheiten einen von Ihnen festgelegten Betrag an Sie aus. Diese Zahlung erfolgt einmalig. Neben einer Verwendung zum Ausgleich von Einkommensverlust, kann die Kapitalleistung z. B. auch dafür gedacht sein, die Kosten eines Praxisvertreters zu kompensieren.
Risikolebensversicherung
Bei der Vorsorgeplanung sollte auch an die eigenen Hinterbliebenen gedacht werden. Was passiert, wenn Sie als „der Versorger“ versterben? Ihrer Familie würde von heute auf morgen ein großer Teil der monatlichen Einnahmen fehlen und die Kosten für die Grundversorgung wären evtl. nicht mehr gedeckt. Mit der Risikolebensversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine be- stimmte Versicherungssumme für den Todesfall abzusichern. Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Doch zumindest für eine Übergangszeit sind Ihre Hinterbliebenen abgesichert, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen hinzu kommen.
Die Risikolebensversicherung ist aber nicht nur für die Hinterbliebenenabsicherung interessant. Wenn Sie Anschaffun- gen für die Praxis tätigen und nicht alles aus eigener Tasche bezah- len können, bleibt oft nur noch die Aufnahme eines Darlehens. Die Banken bestehen hier allerdings auf Sicherheiten, für den Fall, dass Zahlungen des Darlehensnehmers nicht mehr nachgekommen wird. Hierfür kann die Risikoversicherung als Sicherheit hinterlegt werden. Der Darlehensgeber wird durch die Abtretung begünstigt und die noch offene Darlehenssumme über Versicherungssumme beglichen, sofern diese ausreichend hoch vereinbart wurde.
Altersvorsorge
Altersvorsorge ist ein Thema, das viele Menschen gerne vor sich her schieben. Die Zeit bis zur Rente erscheint noch lang, da hat es doch noch ein paar Jahre Zeit hat, sich damit zu befassen. Oft genug ist das Ergebnis, dass auch erfolgreiche, niedergelassene Ärzte im Alter nur sehr geringe Rücklagen haben, von denen sie dann ihr Leben im Alter bestreiten müssen.
Mit der Einführung der Basisrente wurde Freiberuflern hier ein sehr gutes Mittel an die Hand gegeben, um Altersvorsorge zu betreiben. Hier können auch sehr große Sparbeiträge steuerlich in Ansatz gebracht werden. Auch im Falle einer Insolvenz ist Kapital in einer Basisrente nicht pfändbar. Das Geld ist also bis zur Rente sicher.
Als niedergelassener Arzt mit eigener Praxis sind Sie in den meisten Fällen auf Unterstützung durch medizinische Fachangestellte angewiesen. In dem Moment, in dem Ihre Praxis Mitarbeiter beschäftigt, steigt Ihre Verantwortung, die bisher nur sich selbst und Ihrer Praxis galt. Wichtige Themen in diesem Zusammenhang sind beispielsweise Betriebsrente für Angestellte, eine Gruppenunfallversicherung und eine betriebliche Krankenversicherung. Wir beraten Sie zu all diesen Themen ausführlich und individuell.
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Betriebsrente
Sie müssen Mitarbeitern mindestens einen Durchführungsweg für betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten. Da die Beiträge da- für in der Regel über den Weg der Gehaltsumwandlung generiert werden, sparen Sie und Ihr Mitarbeiter sich Beiträge zu den Sozi- alversicherungen. Für Neuzusagen seit dem 01.01.2019 sind zwar 15 % des Umwandlungsbetrages als Zuschuss obligatorisch, es steht Ihnen aber frei, diesen Mindestzuschuss noch etwas aufzustocken. Schaffen Sie zusätzlichen Anreiz für die Betriebsrente und zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, dass Sie sich aktiv am Aufbau ihrer Altersvorsorge beteiligen möchten!
Gruppenunfallversicherung
Unfälle passieren im Alltag sehr schnell. Umso schlimmer, wenn ein Arbeitsunfall die eignen Mitarbeiter trifft. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die aus einer Invalidität resultieren, lösen.
Betriebliche Krankenversicherung
Für die Installation einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie diesen zur Auswahl stellen. Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken. Als Zugangsvo- raussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, wird der Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Ge- sundheitsprüfung gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheit- liche Versorgung genießen, werden schneller gesund und verweilen entsprechend kürzer im Krankenstand. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn und zeigt gleichzeitig, dass Sie sich Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber bewusst sind.
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