Wechsel der KFZ-Versicherung

Die Adventszeit hat noch nicht begonnen, da flattert bei vielen schon die Beitragsrechnung zur KFZ-Versicherung ins Haus. Bei dem ein oder anderen führt diese zu großer Verärgerung, wenn der Beitrag steigt, obwohl der Vertrag nicht in Anspruch genommen wurde. Die Beitragserhöhung wird dann oft begründet mit der Veränderung von Typ- und Regionalklassen, die den wenigsten Leuten wirklich ein Begriff sein dürften. Damit Sie bei Ihrer Rechnung zur KFZ-Versicherung nichts ins große Grübeln geraten, gehen wir in diesem Blog näher auf die einzelnen Tarifmerkmale ein.

Es gibt viele Faktoren die den Beitrag der KFZ-Versicherung beeinflussen. Manche haben eher geringen Einfluss z.B. der Stellplatz des Fahrzeugs und andere haben großen Einfluss z.B. der Schadenfreiheitsrabatt. Bei der Hauptfälligkeit ändern sich diese Hauptmerkmale häufig, deshalb sollten Sie auf folgende Werte in der Beitragsrechnung achten:

Schadenfreiheitsrabatt (SFR)

Der Schadenfreiheitsrabatt liegt sowohl der KFZ-Haftpflicht, als auch der Vollkasko-Versicherung zu Grunde. Dieser gibt an wie viele Jahre Sie schadenfrei gefahren sind und bestimmt so den Beitragssatz der Ihnen in Rechnung gestellt wird.

Sofern Sie im laufenden Versicherungsjahr keinen Schaden verursacht haben, steigen Sie zum 01.01. in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse auf, wodurch sich Ihr Beitragssatz reduziert. Falls ein Schaden im laufenden Versicherungsjahr eingetreten ist, werden Sie in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse gestuft. Wie hoch die Rückstufung ausfällt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Hierzu gibt es eine Tabelle in den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Die SFR der KFZ-Haftpflicht und der Vollkasko-Versicherung werden übrigens separat betrachtet.

Fazit: Sofern Sie im laufenden Versicherungsjahr keinen Schaden hatten, sollte der SFR auf der Beitragsrechnung um ein Jahr steigen. Der Beitragssatz sinkt normalerweise, kann aber auch – besonders bei höheren SFRs – stagnieren.

Typ- und Regionalklassen

Bei der Typ- und Regionalklasse handelt es sich um Werte, die Ihrem versicherten Fahrzeugmodell und Ihrem Wohnort zugeordnet werden. Die Werte werden jährlich vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt und i.d.R. von allen Versicherern identisch übernommen.

Die Typklasse ergibt sich durch die Anzahl und dem Schadenaufwand aller Fahrzeuge desselben Fahrzeugtyps. Ist das versicherte Fahrzeugmodell also besonders häufig in Schadenfälle verwickelt oder die Reparaturkosten besonders hoch, hat dies die Einstufung in eine höhere Typklasse zur Folge. Für die KFZ-Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkasko-Versicherung gibt es jeweils eigene Typklassen mit unterschiedlichen Skalen. In der Haftpflicht reicht die Skala von 10-25, in der Teilkasko von 10-33 und in der Vollkasko von 10-34.

Die Regionalklasse spiegelt die Schadenhäufigkeit und Schadenhöhe des jeweiligen Wohnorts wieder. Wohnen Sie also in einem Ort, in dem es häufig zu Schadenfällen kommt, steigt auch Ihre Regionalklasse.

Fazit: Auf die Entwicklung der Typ- und Regionalklasse können Sie allein keinen Einfluss nehmen, somit bleibt Ihnen hier nur die Möglichkeit die Einstufung zu akzeptieren…(oder natürlich das Fahrzeug und den Wohnort zu wechseln.)

Beitragserhöhung

Wenn der Beitrag steigt, obwohl die vorher genannten Werte unverändert geblieben sind, dann liegt  dies vermutlich an einer Beitragserhöhung durch den Versicherer.  Aufgrund steigender Reparaturkosten kommen diese Beitragserhöhungen mittlerweile sehr häufig vor. Die Höhe der Beitragsanpassung kann der Versicherer hierbei selbst festlegen.

Fazit: Wie bei allen anderen Sachen auch, wird auch die KFZ-Versicherung mit der Zeit teurer. Wer nicht jährlich seinen KFZ-Vertrag umstellen möchte, sollte sich mit kleineren Erhöhungen einfach abfinden. Bei größeren Anpassungen macht ein Wechsel oft Sinn, teilweise reicht aber auch die Aktualisierung des bestehenden Vertrags aus.

Kündigung

Regulär können Sie Ihre KFZ-Versicherung mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. In den allermeisten Fällen ist dies der 01.01., wodurch die Kündigung spätestens am 30.11. beim Versicherer eingegangen sein muss.

Bei manchen Verträgen kann auch ein Vertragsablauf unter dem Jahr vereinbart sein, dann ist der Wechsel auch erst zu diesem Datum möglich.

Sollte Ihr Beitrag gestiegen sein, haben Sie – unabhängig von der Ursache der Erhöhung – ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie Ihren Vertrag auch noch bis einen Monat nach Zugang der Beitragsrechnung kündigen.

Versichererauswahl

Wenn Sie sich entschließen Ihre KFZ-Versicherung zu wechseln, werden Sie u.a. auch Angebote von Direktversicherern wie z.B. der Cosmos Direkt, HUK 24 und Co. stoßen. Diese Versicherer sind oftmals etwas günstiger, da Sie hier keinen eigenen Berater vor Ort haben und die Kontaktaufnahme mit dem Versicherer nur telefonisch (teilweise nur schriftlich) möglich ist. Beim Vergleich der Versicherer sollte nicht nur auf den Beitrag geachtet werden, denn auch bei der KFZ-Versicherung gibt es große Leistungsunterschiede.

Fazit: Wenn Sie Wert auf einen angemessenen Leistungsumfang legen und Ihnen die Unterstützung bei Vertrags- und Schadenthemen wichtig ist, raten wir Ihnen unabhängigen Versicherungsvermittler zu beauftragen. Wenn für Sie die vorher genannten Gründe zweitrangig sind und das Hauptaugenmerk auf einem möglichst günstigen Beitrag liegt, sind Sie bei einem Direktversicherer vermutlich besser aufgehoben.

Sondereinstufungen

Beim Wechsel des Versicherers ruft der neue Versicherer, den Schadenfreiheitsrabatt beim Vorversicherer ab. Hierbei kommt es hin und wieder vor, dass nicht der volle SFR übernommen wird, da beim Vorvertrag eine Sondereinstufung hinterlegt war.

Bei einer Sondereinstufung handelt es sich um geschenkte schadenfreie Jahre des Versicherers, die Sie z.B. für ein Zweitfahrzeug erhalten. Die Sondereinstufung wird jedoch nicht von jedem Versicherer übernommen. Gleiches gilt übrigens, wenn beim Vorvertrag ein Rabattschutz enthalten war.

Fazit: Wenn Sie den Versicherer wechseln möchten, klären Sie am besten im Vorfeld ab, ob dem Vertrag eine Sondereinstufung zu Grunde liegt und ob der Folgeversicherer diese übernimmt.

Was gilt es noch zu beachten?

Wenn Sie Ihren bisherigen Tarif beibehalten, sollten Sie dennoch prüfen, ob die hinterlegten Tarifmerkmale noch stimmen.

Hat sich Ihre jährliche Fahrleistung deutlich geändert (min. um 1.000 km)?Dann informieren Sie den Versicherer. Ist die Fahrleistung gestiegen, dann vermeiden Sie hierdurch dass Ihnen der Versicherer eine Vertragsstrafe aufbrummt, wenn dies erst später auffällt. Ist die Fahrleistung gesunken, verringert sich ggf. Ihr Beitrag.

Ist der angegebene Fahrerkreis noch korrekt?Grundsätzlich sollten alle Fahrer die regelmäßig mit dem Fahrzeug fahren, auch als Fahrer beim Versicherer hinterlegt sein. Sollte mal ein Fahrer wegfallen z.B. weil das Kind nun ein eigenes Auto fährt, dann teilen Sie dies Ihrer KFZ-Versicherung mit, hierdurch kann der Beitrag deutlich sinken.

Ist der Versicherungsumfang noch angemessen?Bei neuwertigen Fahrzeugen ist eine Vollkasko-Versicherung meist unverzichtbar, da hierdurch selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus abgedeckt sind. Ist das Fahrzeug aber schon älter und der Wert deutlich gesunken, sollte man sich Gedanken machen, ob diese weiterhin notwendig ist. Eine Teilkasko-Versicherung empfehlen wir bei nahezu jedem Fahrzeug.

 

 

Bei der KFZ-Versicherung gibt es Einiges zu beachten und viele potentielle Fehlerquellen beim Wechsel des Versicherers. Wir halten eine kompetente und direkte Betreuung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler deshalb für umso wichtiger und bieten Ihnen natürlich auch gerne die Betreuung Ihrer Verträge an. Bei näheren Fragen zur KFZ-Versicherung besuchen Sie gerne unsere Produktinfoseite oder kommen Sie direkt auf uns zu.