In der Vergangenheit wurde das Thema Baukindergeld oft diskutiert; wer wird gefördert in welcher Höhe usw. Umso erfreulicher ist es nun das das Baukindergeld da ist und direkt bei der KfW ab 18.09.2018 unter www.kfw.de/baukindergeld beantragt werden kann. Hier finden sich nochmals alle wichtigen Informationen zur Funktionsweise und zur Zielgruppe des Baukindergeldes.
Hier nochmal die Kurzzusammenfassung bzw. die Highlights dieses Förderprogrammes:
Sie haben Anspruch auf das Baukidnergeld, wenn
– in Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten
-Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
-Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten. Ihr neues Zuhause ist derzeit Ihre einzige Wohnimmobilie.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Europro Jahr für jedesKind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können Sie 12.000 Eurofür jedes Kind erhalten, wenn Sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.
Die KfW stellt für diese höchstattraktive Familienförderung nochmal ein eigenes Merkblatt zur Verfügung, in dem Sie wirklich alles zum Thema finden. Selbstverständlich helfen wir Ihnen hier auch bei Fragen oder Unklarheiten weiter. Rufen Sie uns einfach an oder vereinbaren ihren unverbindlichen Beratungstermin